Wie
Sie als betrieblicher Ersthelfer Ihren Erste Hilfe Kurs
kostenfrei besuchen
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Als betrieblicher
Ersthelfer sind Sie über Ihren Betrieb bei der Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) versichert.
So funktioniert die Abrechnung der Kursgebühren über
die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse: |
Ihr Betrieb
ist bei einer Berufsgenossenschaft |
Wenn Ihr Betrieb Mitglied bei
einer Berufsgenossenschaft ist, dann ist die Kursteilnahme
und Abrechnung denkbar einfach. Laden Sie einfach dieses
Formular hier herunter, und füllen es aus.
Wichtig: Bringen Sie das Formular im Original mit zum
Erste Hilfe Kurs. |
Ihr Betrieb ist bei
der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gastgewerbe) |
Die BGN hat sich etwas
Besonderes einfallen lassen: Seit dem 02.01.2015
müssen die Mitgliedsbetriebe der BGN ein spezielles
Formular direkt bei der BGN beantragen. Dies können
Sie auch direkt online: www.bgn.de,
Shortlink = 1439
Bringen Sie dieses Formular bitte ausgefüllt und
im Original mit zum Erste Hilfe Kurs. |
Ihr Betrieb ist bei
einer Unfallkasse |
Die Abrechnung über die Unfallkassen
ist aufwändiger, als bei Berufsgenossenschaften.
Wichtig ist: Sie müssen bereits vor Lehrgangsbesuch
bei Ihrer Unfallkasse anfragen (online oder per Telefon),
und - je nach Unfallkasse - einen Gutschein, oder eine
Kostenübernahmebestätigung beantragen.
Hierzu wenden Sie sich direkt an die Abteilung "Prävention"
bei Ihrer Unfallkasse, und fragen dort nach. Der Kursgutschein
(oder die Kostenübernahmebestätigung) wird
Ihnen dann per Post zugeschickt.
Bringen Sie dieses Dokument im Original zum Erste Hilfe
Kurs mit. |
Und, falls Sie es noch
nicht gemacht haben: |
Buchen
Sie hier Ihren Erste-Hilfe-Kurs |
Sollten die erforderlichen
Unterlagen am Kurstag nicht vorliegen, rechnet der Ausbilder
die reguläre Kursgebühr ab. |